Unsere Leistungen
Häusliche Krankenpflege
lt. ärztl. Verordnung
(SGB V)
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Injektionen
- Wundversorgung
- An-/ Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/ -verbänden
- Stellen der Medikamentenbox
- Medikamentengabe (Tabletten, Salben, Tropfen, Pflaster)
Pflegeleistungen (SGB XI)
- Hilfe bei der Körperpflege
- An-/ Ausziehen der Kleidung
- Herrichten sowie Hilfe bei der Aufnahme von Speisen
- Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten
- Besorgung von Einkäufen
Betreuungs- und Entlastungs-leistungen
(§ 45b SGB XI)
- Unterstützung im Haushalt
- Beschäftigung wie Erzählen, Spielen oder Spazierengehen
- Begleitung bei Einkäufen und Arztbesuchen
Beratungs-gespräche
(§ 37, 3 SGB XI)
Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen Sie bei Pflegegrad 2-5 alle sechs Monate ein Beratungsgespräch nachweisen.
Privatleistungen
Sie können alle oben genannten Leistungen auch als Privatzahler in Anspruch nehmen. Darüber hinaus stehen wir unseren Patienten mit unserer Rufbereitschaft, Botendiensten, Sicherheitsbesuchen und bei der Beantragung von Anträgen zur Verfügung.



